GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Ausführung

Massivholz roh, sauber gehobelt, beiz- und lackierfertige Oberfläche, absolute Maßgenauigkeit.

Verpackung

Profilleisten sind bundweise zu 50 lfm verpackt, die Bögen werden je nach Bestellung folienverpackt. Wir versenden auch Kleinmengen!

Längen

Verkleidungsleisten – Fixlängen 215 – 220 cm (23 mm und 28 mm Falztiefe), alle anderen Profile: fallende Längen 180 – 400 cm mit anteilsmäßig Kurzlängen (unter 180 cm) im Bund enthalten.

Preise

Verstehen sich per lfm oder per Stk. in €, zuzüglich 20 % MWST, ab Werk Klagenfurt. Gewerbebetriebe fragen nach gesonderten Rabattstaffelungen an!

Preisänderungen u. technische Änderungen

Preisänderungen und technisch notwendig gewordene Änderungen der Produkte während der Gültigkeitsdauer unserer Preisliste sind dem Erzeuger vorbehalten!

Zahlung

  • Bei Warenübernahme abzgl. 3 % Skonto oder Sondervereinbarungen.
  • Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet!

Lieferung

  1. Profilleisten
    Sämtliche Profile aus dem Standardprogramm sind prompt lieferbar. Sonderprofile sind nach Rücksprache im Werk kurzfristig erhältlich! Die Lieferung erfolgt generell unfrei! Versandkosten werden je nach PLZ (in Zonen eingeteilt) separat verrechnet.
  2. Lieferung Corian®
    Corian® - Produktpreise gelten unverpackt, ab Werk Klagenfurt.
  3. Lieferung Sonderanfertigungen - Überlieferungen
    Überlieferungen bei Leisten bis zu 10 lfm, bei Bögen bis zu 2 Stk. möglich!

Angebote

Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.

Vertragsabschluss

Bei Leistenaufträgen gilt der Kaufvertrag als geschlossen, wenn ein vom Kunden eingehender Auftrag von uns akzeptiert wird. Eine Auftragsbestätigung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Sämtliche in unserer Preisliste angeführten Profile können sofort oder kurzfristig zum Versand gebracht werden. Bei Sonderanfertigungen kommt der Kaufvertrag durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die Auftragsbestätigung enthält auch den voraussichtlichen Liefertermin.

Änderungen und Stornierungen von Aufträgen (Rücktrittsrecht)

Eine Änderung bzw. Stornierung von Leistensonderanfertigungen ist nur innerhalb von 2 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung möglich und muß schriftlich mitgeteilt werden. Sollten Stornierungen von bereits im Produktionsprozess befindlichen Anfertigungen sein, werden die bis dahin anfallenden Kosten bei Änderung bzw. Stornierung verrechnet.

Mängelrügen

Mängelrügen sind binnen 8 Tagen nach Warenerhalt schriftlich geltend zu machen. Geringfügige Abweichungen in der Konstruktion, in der Form, in der Holzfarbe und in den Maßen berechtigen den Empfänger nicht zu Beanstandungen. Wird die Bemängelung unterlassen, gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert und genehmigt. Für von uns als fehlerhaft anerkannte Ware haben wir das Recht der Ersatzlieferung oder der Nachbesserung.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer Gesamtforderung (einschließlich der Nebenkosten), auch bei Weiterverkauf, unser Eigentum. Im Falle des Weiterverkaufs verpflichtet sich der Käufer, entsprechende Vorbehalte zu machen. Verpfändungen und Übereignungen während des Eigentumsvorbehalts sind untersagt. Zugriffe dritter Personen sind uns unverzüglich mitzuteilen.Der durch die Bezahlung der gelieferten Ware erloschene Eigentumsvorbehalt lebt dann wieder auf, falls eine spätere Lieferung unbezahlt bleibt, diese Ware jedoch, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr zurückgeholt werden kann. Wir sind in diesem Falle berechtigt, frühere, bezahlte Lagerware im Gegenwert der späteren, unbezahlten Lieferung zurückzuholen.

Produkthaftung

Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbringen, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbringung. Der jeweilige Abnehmer hat der Behandlung, Anwendung und Lagerung der gelieferten Ware auf deren spezifischen Eigenschaften Bedacht zu nehmen und allfällige Gefahrenhinweise wahrzunehmen.

Befreiung von Lieferpflicht und Lieferverzug

Die Verpflichtung zur Lieferung sowie Einhaltung der Lieferfristen wird durch alle außergewöhnlichen und von der Lieferfirma nicht zu vertretenden Umstände, die erhebliche Betriebsstörung verursacht oder die Absendung der Ware unmöglich gemacht haben, aufgehoben. Bereits erzeugte Ware können wir bei Unmöglichkeit der Absendung oder Nichtlieferung wegen Zahlungsverzugs auf Gefahr des Kunden einlagern. Die Ware wird in diesem Fall dem Kunden als geliefert in Rechnung gestellt. Sind wir mit der Lieferung in Verzug, auch wenn keine Betriebsunterbrechung vorliegt, so muß der Kunde eine angemessene Nachfrist bewilligen.

Warenrücknahme

Falls unsererseits ausnahmsweise einer Rücknahme zugestimmt wird, so akzeptieren wir diese nur in ganzen, verkaufsfähigen Verpackungseinheiten.

Verschlechterung der Vermögenslage

Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder gerät der Kunde mit der Zahlung seiner Fakturen in Verzug, wird unsere gesamte Forderung sofort zur Zahlung fällig und es steht uns das Recht zu, für sämtliche noch ausständige Lieferungen, abweichend von der Auftragsbestätigung, Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen. Wenn die vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt werden, so haben wir, unbeschadet unserer Rechte, auch das Recht des Rücktritts vom Vertrag.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferanten. Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist das Landesgericht Klagenfurt zuständig.

Allgemeines

Als Richtlinien für Leisten aus Holz gelten die Bestimmungen des Verbandes der österreichischen Hobelwerke.